Musikunterricht
Die Blaskapelle verlangt keine fixen Jahresgebühren. Die Höhe der Kosten ändert sich, je nach dem, wie viele Unterrichtsstunden die Lehrkraft anbietet. Größere Änderungen können eintreten durch Erkrankung oder Verhinderung der Lehrkraft sowie längerer Erkrankung des Schülers.
Die nachstehende Beispielrechnung geht von 33 Unterrichtstagen im Jahr aus. Diese Zahl von Unterrichtstagen erreichen die meisten Schüler, die wöchentlichen Unterricht haben.
Angegeben sind die Jahresgebühr sowie die Aufteilung in 10 Monatsraten, die jeweils Mitte des Monats abgebucht werden. Anfang August erfolgt die Schlussrechnung des beendeten Schuljahres. In Ausnahmefällen, bei Kündigungen zum Schulhalbjahr, erfolgt die Schlussrechnung Anfang März.
Beachten Sie hinsichtlich der Kündigungstermine und der Entschuldigungsregeln die Unterrichtsbedingungen der Blaskapelle Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Gültig für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: (bei Erwachsenen entfällt der zusätzliche Mitgliedsbeitrag)
Voraussetzung bei minderjährigen Schülern: ein Elternteil ist förderndes Mitglied, Musikschüler ist aktives Mitglied.
Den Kosten sind 33 Unterrichtseinheiten zugrunde gelegt.
Unterrichtsform | 30 Minuten | 45 Minuten | 60 Minuten |
Einzelunterricht | 726,00 € | 1.089,00 € | 1.452,00 € |
Mitgliedsbeitrag Erziehungsberechtigter (förderndes Mitglied) | 35,00 € | 35,00 € | 35,00 € |
Mitgliedsbeitrag Musikschüler (aktives Mitglied) | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
Verwaltungskostenpauschale (20 € Halbjahr) | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € |
Gesamtjahressumme (bei 33 Unterrichtstagen)* | 821,00 € | 1.184,00 € | 1.547,00 € |
mtl. Abschlag(Okt-Juli) | 70,00 € | 105,00 € | 140,00 € |
Zu erwartender Zuschuss*) in Höhenkirchen-Siegertsbrunn (jährlich) | 192,00 € | 288,00 € | 384,00 € |
*) Zahl der Unterrichtstage kann auch höher oder niedriger sein. Entsprechend erhöht oder mindern sich die Kosten.
**) Eltern müssen den Antrag auf Zuschuss für das jeweilige Schuljahr bei der Gemeinde stellen. Stichtag ist der 15. Dezember. Jahresrechnungen müssen nach Ende des Schuljahres bis 30. September bei der Gemeinde postalisch eingereicht werden.